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Kein Ausbau
Flugplatz Ellermühle!
Abstimmung Stadtrat

Die Mehrheit der Stadträte hat am 27. Juli 2007 mit ihrer Abstimmung im Plenum beschlossen, sich nicht weiter an den Bürgerbescheid halten zu wollen. Dies zeugt von einem schlechten Demokratieverständnis und mangelnden Politischen Stil.

Nämlich an das gewonnene Bürgerbegehren und somit an das Votum der Bürger!

wollten sich nicht mehr halten respektierten waren nicht anwesend
CSU CSU CSU
Hans Rampf
Jacob Entholzner    
Dr. Maximilian Fendl                                   
Prof.Dr. Gabriele Goderbauer-Marchner           
Dr. Wolfang Götzer
Bernhard Heimerl
Manfred Hölzlein
Dr. Herbert Huber
Dr. Dagma Kaindl
Dr. Anna-Maria Moratscheck
Margit Napf
Ingeborg Pongratz
Sophia Sauermann
Dr. Stefan Schnurer
Hans-Peter Summer
Helge Teuscher
Rudolf Wohlgemuth
Ludwig Zellner
Dr. Hans-Georg Zirngibel
Rudolf Schnur
Rosemarie Schwenkert
Tilman von Kuepach
Horst Oehl
Helmut Radlmeier
Gaby Sultanow
 SPD
SPD
SPD
Dietmar Franzke
Maria Haucke
Ute Kubatschka
Hedwig Pable
Klaus Pauli
Gerhard Steinberger
Ziegelmeier Walter

Robert Gewies
Eveline Wimberger
 
Die Grünen
Die Grünen
Die Grünen
  Dr. Reinhard Hoffmann
Dr. Thomas Keyßner
Elke März-Granda
Dr. Jürgen Pätzold
Rafaela Zeilhofer
 
 Freie Wähler   Freie Wähler
                                       
 Erwin Schneck     
 
Jutta Widmann
Ludwig Graf
ÖDP ÖDP ÖDP
  Christine Ackermann  
Bürgerblock Bürgerblock Bürgerblock
  Raimund Lohr  
FDP    
Dr. Bernd Engelhardt    

Parteien und politischen Gruppen, die das Bürgerbegehren respektieren und sich gegen den Ausbau ausgesprochen haben: Die Grünen, Freie Wähler, ÖDP, Bürgerblock, Bürger für Landshut
 
Verfassung des Freistaates Bayern

Artikel 2
(1)    Bayern ist ein Volksstaat. Träger der Staatsgewalt ist das Volk.
(2)    Das Volk tut seinen Willen durch Wahlen und Abstimmungen kund. Mehrheiten entscheiden.

Artikel 3
(1)    Bayern ist ein Rechts-Kultur- und Sozialstaat. Er dient dem Gemeindewohl.

Artikel 141
(1)    Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlage wird auch eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen, der besonderen Führsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut. Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen. Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften, des öffentlichen Rechts.
Boden Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen und auf möglichst sparsamen Umgang mit Energien zu achten,
Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern, …

Der Anflugsektor geht nicht nur über ein Grossteil des Stadtgebiets, sondern auch über das Trinkwasserreservat von Landshut.

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